Ich berate pflege- und hilfebedürftige Menschen, Ihre Angehörigen und Nahestehenden. In enger Zusammenarbeit mit Betroffenen und Angehörigen erarbeiten wir gemeinsam individuelle Konzepte, die die Bedürfnisse und Wünsche der zu versorgenden Person in den Mittelpunkt stellt.
Gemeinsam mit allen an der Versorgung Beteiligten, werde ich mit meinem Team alles daran setzten, dass Sie als Hilfebedürftiger oder Ihr Angehöriger auch bei altersbedingten, körperlichen oder seelischen Einschränkungen Ihr Leben möglichst angenehm und glücklich führen können. Und zwar dort, wo Sie sich am wohlsten fühlen - in Ihrem Zuhause.
Da mir die Individualität und Selbstbestimmung jeder Person ein großes Herzensanliegen ist, ist jede Pflegeberatung und jede Dienstleistung die wir anbieten individuell auf die Bedürfnisse von gepflegten und pflegenden Personen abgestimmt.
Personen, die Leistungen nach diesem Buch erhalten, haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin.
Persönliche und individuelle Pflegeschulung - online und vor Ort.
Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung und der Pflegegrad Einstufung auch im Rahmen des Widerspruchsmanagements
Pflegeberatung im Rahmen eines Beratungseinsatzes nach § 37 SGB XI
Bei Pflegegrad 1-5 immer kostenfrei (Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse)
Individuelle Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI
Wir haben Verträge mit Pflegekassen. In diesen Fällen ist die Schulung kostenfrei. Sprechen Sie uns gerne an, wir klären die Kostenübernahme.
Pflegeberatung Privat
Für die Beratung zur Erstantragsstellung eines Pflegegrades oder für Unterstützung im Widerspruchsverfahren eines bereits gestellten Antrages erfolgt eine individuelle Kostenaufstellung nach Aufwand und Komplexität. In einem persönlichen Gespräch klären wir den Zeitaufwand und die entstehenden Kosten.
MPM Betreuen Zuhause-SH ist ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI, bei allen Pflegekassen, und kann in ganz Schleswig Holstein in Anspruch genommen werden.
Wir sind dabei eine nach Landesrecht anerkannte Servicestelle gem. § 45a SGB XI i.V.m. der Alltagsförderungsverordnung (AföVo) des Landes Schleswig-Holstein zu werden.
Wer kennt das nicht. Sie mässen Dienstleister kontaktieren, wänschen Sich einen persönlicheren Kontakt bzw auch das visuelle Kennenlernen des betreffenden Dienstleisters. Das bedeutet, dass sehr oft ein hohes Zeitmanagement fär die Terminabstimmung erforderlich ist. Gleichermaßen sollen auch weitere Familienangehörige in die Entscheidung miteinbezogen werden. Damit dies zeitnah und möglichst effektiv und entlastend umgesetzt werden kann, habe ich mich entschlossen die Videoberatung - Videosprechstunde als weiteren Baustein meiner Dienstleistungen anzubieten. Terminabstimmungen mit mehreren Personen und den Anfahrten sind hier schneller und entlastender umzusetzen.
Wir suchen ständig engagierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Jeder der gerne in der häuslichen Versorgung arbeiten möchte ist bei uns willkommen. Wir bieten Ihnen Verträge auf Vollzeit, Teilzeit, Minijob-Basis.
Ich freue mich auf Ihre Bewerbung.
Nach § 37 Absatz 3 SGB XI sind pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2, welche Pflegegeldleistung empfangen dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung durchzuführen.
Ich formuliere diesen verpflichtenden Beratungseinsatz lieber als Recht der pflegebedürftigen Person, und als Chance individuell auf Ihre Situation abgestimmt eine Beratung zu erhalten.
Jede Person die einen Pflegegrad 1-5 hat und im häuslichen Umfeld gepflegt wird, hat Anrecht auf regelmäßige Beratungsgespräche.
Hierbei ist es nicht relevant, ob ein Pflegedienst zu Ihnen nach Hause kommt oder ob die Pflege von Ihren Angehörigen übernommen wird. Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir die aktuelle pflegerische Situation und unterbreiten gegebenenfalls Angebote für Unterstützungsleistungen.
Die Kosten für diesen verpflichtenden Beratungseinsatz trägt die Pflegekasse. Die Häufigkeit der Gespräche steht in Abhängigkeit zum erteilten Pflegegrad.
Pflegegrad 1
Hier ist der Beratungseinsatz nicht verpflichtend, kann aber 2 mal pro Jahr (1 mal pro Halbjahr) freiwilllig und kostenfrei in Anspruch genommen werden.
Pflegegrad 2 und 3
Hier ist 2 mal pro Jahr (1 mal pro Halbjahr) ein verpflichtender Beratungseinsatz bei Pflegegeldempfängern vorgesehen.
Pflegegrad 4 und 5
Bei diesen Pflegegrade sind 4 Termine (1 mal pro Vierteljahr) verpflichtender Beratungseinsatz bei Pflegegeldempfängern vorgesehen. Da es sich um eine verpflichtende Leistung handelt, sind die Termine hierfür sehr gefragt. Am besten melden Sie sich frühzeitig bei uns, damit wir gemeinsam planen können.
Ich stehe Ihnen als Pflegeberaterin durch jahrelange Erfahrung mit Engagement und mit Rat und Tat zur Seite.
Im Laufe unseres Lebens steigt das Risiko einer Pflegebedürftigkeit ganz natürlich an. Meist gehen Selbstständigkeit und die eigene Leistungsfähigkeit schleichend mehr und mehr verloren.
Und doch setzen sich viele Betroffene nicht immer rechtzeitig mit den unangenehmen Konsequenzen des Alterns auseinander.
Dabei ist der Beratungsbedarf erfahrungsgemäß gerade im Bereich der Ansprüche, wie zum Beispiel bei Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld, hoch.
Pflege und deren Notwendigkeit sind oft mit großer Scham durch den Gepflegten und die pflegenden Angehörigen belegt.
Meist sind große Unsicherheit und Unerfahrenheit Gründe für dieses Gefühl.
Sachliche und professionelle Aufklärung kann hier einen großen Beitrag dazu leisten, sich sicher beim Thema Pflege zu fühlen.
In einer individuellen Pflegeberatung klären wir alle Fragen, die Sie möglicherweise verunsichern. Beispiele für solche Fragen sind etwa:
Auf all diese Fragen stehen wir Ihnen sachlich und professionell Rede und Antwort, und hoffen, dazu beizutragen, Scham und Unsicherheit abzubauen.
In einem individuellen Beratungsgespräch halten wir diese Informationen für Sie bereit.
Was macht eine unabhängige und professionelle Pflegeberatung aus?
Ihr Anliegen ist uns wichtig.
Wir arbeiten unabhängig von den Interessen der Pflegeversicherungen und beraten Sie individuell, umfassend und professionell. Wir blicken neutral mit Fachlichkeit auf die tatsächliche Alltagssituation des Pflegebedürftigen.
Durch uns erhalten Sie eine Übersicht über die Leistungen die Ihnen zustehen.
Bitte beachten Sie:
Wir führen keinerlei Rechts- oder Rentenberatung durch.
Pflegeschulung Zuhause. Wie geht das?
Das Sozialgesetzbuch XI schreibt vor, pflegende Angehörige und ehrenamtliche an der Pflege Interessierte in Ihrer schweren Aufgabe gebührend zu unterstützen (§ 45 SGB XI).
Zum einen soll durch diese Hilfestellungen sichergestellt werden, dass die physischen und psychischen Belastungen für die Pflegenden nicht zu groß werden.
Zum anderen aber auch dafür Sorge tragen, dass die Tätigkeit für Ehrenamtliche und an der Pflege Interessierte durch zertifizierte Pflegeberater weiterhin attraktiv bleibt.
Was ist das Ziel dieser Pflegeberatung?
Sie werden bei der Koordinierung der Hilfen unterstützt.
Die Finanzierbarkeit häuslicher Pflege wird betrachtet.
Der Wunsch zum Verbleib in der eigenen Häuslichkeit wird respektiert und ist im SGB XI vorgesehen.
Was ist der Vorteil einer individuellen häuslichen Pflegeschulung?
Direkte und individuelle, Beratung und Schulung beim Pflegebedürftigen vor Ort.
Berücksichtigung der vorliegenden häuslichen Situation und Hilfsmittel.
Der Pflegebedürftige wird anhand seiner vorhandenen Möglichkeiten miteinbezogen und auf Ihn direkt ausgerichtet gemeinsam mit der Pflegeperson geschult und angeleitet Hilfestellung für Pflegebedürftig um eine Überlastung zu vermeiden Informationen zur vorliegenden Situation und Möglichkeiten individuell angepasst.
Im Rahmen dieser Schulung sollen Pflegende befähigt werden, zukünftig selbständig und besser für Ihre Angehörigen zu sorgen und die eigene Überforderung soll vermieden werden.
Innerhalb dieser Schulungen bekommen sie umfangreiches Wissend zur Organisation, Technik und Durchführung einer optimalen Pflege.
Unser Anliegen ist es, dass Sie nicht allein sind im Alltag der häuslichen Pflege und Versorgung.
Auch nach der Schulung stehen wir Ihnen professionell mit Rat und Tat zur Seite.
Nach 18 Jahren freiberuflicher Tätigkeit für den Medizinischen Dienst Hessen und mehrjähriger freiberuflicher Tätigkeit für die Medicproof, stehe ich seit 2017 als privater Pflegeexperte Angehörigen und Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite.
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten muss ein Pflegegrad bestehen. Oft herrschen hierbei große Unsicherheiten aufseiten der Antragsteller bezüglich der Erfolgsaussichten.
Zur Gewährleistung der richtigen Pflege ist die korrekte Eingraduierung in einen Pflegegrad essenziell.
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung eines Pflegegrades
Sie haben schon einen Pflegegrad und möchten einen Höherstufungsantrag stellen?
Auch hierbei unterstützen wir Sie.
Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch geben wir eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten ab. Hierzu führen wir eine Vorabberechnung nach den aktuell gültigen Grundlagen durch.
Haben Sie bereits einen Antrag auf Erteilung eines Pflegegrades gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Wir unterstützen wir Sie im Widerspruchsverfahren.
Hierzu analysieren wir den Ablehnungsbescheid, führen eine Neueinschätzung durch und besprechen mit Ihnen Ihre Widerspruchsgründe.
Wir stehen Ihnen mit unserer pflegefachlichen Expertise zur Seite wenn sie eine Widerspruchsbegründung formulieren.
Unser Sorgenfrei Paket kurz dargestellt.
Sprechen Sie mich an!
An wen richtet sich das Angebot?
Wir bieten Ihnen Leistungen, die im Rahmen des Entlastungsbetrages nach § 45b SGB XI von den Pflegekassen erstattet werden.
Auch eine Umwidmung bis zu 40 % des Pflegesachleistungs Betrages ist möglich.
Alle Personen mit einem Pflegegrad 1 bis 5, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, haben einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
Sprechen Sie mich an, ich helfe Ihnen bei der Leistungsabklärung.
Als engagierter Dienstleister erarbeite ich für Ihren individuellen Fall die günstigste Finanzierung.
Was beinhaltet unser Angebot:
Planung und Organisation verschiedener Dienstleistungen ( Pflegedienst, Handwerker, Haushalt,Friseur, Fußpflege, Hilfsmittel, etc.)
Sie benötigen Unterstützung oder eine Vertretung?
MPM Betreuen Zuhause - SH bietet Ihnen Verhinderungspflegeleistungen an, wenn Sie als pflegende und sorgende Angehörige eine Auszeit benötigen.
Wir bieten an:
Sprechen Sie mich an und wir besprechen gemeinsam Ihren individuellen Hilfebedarf.
Viele Unternehmen haben das Angebot für Arbeitnehmer mit Kindern sehr gut ausgebaut.
Das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist essentiell. Die betrieblichen Folgekosten für Unternehmen deren Mitarbeiter aufgrund der Versorgung und Pflege eines Nahestehenden, Angehörigen entstehen sind extrem hoch.
Beziffert werden diese, nach Schneider,Heinze und Hering (FFP2011) mit einem 5-stelligen Betrag pro Jahr und Mitarbeiter.
Pflege belastet und fordert:
Die Unterstützung eines pflegebedürftigen Angehörigen bedeutet eine zusätzliche Belastung zu den heute gestiegenen Anforderungen im Beruf. Wie stark diese Belastung als solche empfunden wird, hängt sehr davon ab, welches Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot die Pflegeperson erhält.
Ihr Mitarbeiter der einen nahen Angehörigen versorgt und pflegt, hat häufig einen zusätzlichen
Zeitaufwand von 20/30 Wochenstunden zusätzlich neben der Berufstätigkeit. Die daraus entstehenden Belastungen sind vielfältig und die Doppelbelastung für die Pflegenden mit
den daraus entstehenden Bedürfniskonflikten, kaum zu bewältigen.
Was können wir für Sie tun?
Durch eine professionelle Pflegeberatung im eigenen Unternehmen können Sie ein Zeichen als
familienfreundliches Unternehmen setzen.
Ermöglicht wird eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Pflege durch ein professionelles
Unterstützungsangebot.
Wir bieten:
Wie findet man eine erfahrene Betreuungs- oder Pflegekraft, die zuverlässig und liebevoll mit dem Hilfebedürftigen umgeht und zur Stelle ist, wo die eigenen Kräfte nicht mehr ausreichen?
Die Pflege eines hilfebedürftigen Menschen rund um die Uhr ist Vertrauenssache. Und auch die Suche und Vermittlung von geeigneten Personen muss sensibel und individuell auf die jeweilige Situation ausgerichtet sein, damit alles passt. Sie als Angehörige sind in einer extrem belastenden Situation. Die Entscheidung über eine 24 Stunden-Betreuung und die Suche nach einer geeigneten Pflegekraft sollte deshalb möglichst schnell von statten gehen.
Die Erkenntnis, dass der eigenen Kraft Grenzen gesetzt sind, ist oft schmerzhaft. Und es kostet meist auch überwindung, die Pflege in fremde Hände zu legen - zum Wohle des Pflegebedürftigen, aber auch zu Ihrem eigenen Besten.
Meine Leistungen:
Aber auch Ihre detaillierten Vorstellungen über die Person, die bald Ihren Platz im Haushalt einnehmen soll, werden in einem Profil zusammengetragen.
Kostenfreies und unverbindliches Angebot
Sie als Angehörige wollen das Beste und oft herrscht Unsicherheit darüber, welche Art von Hilfe notwendig ist und welche Kosten erstattet werden.
Als zertifizierte Pflegeberaterin informiere ich Sie umfassend und verständlich welche Leistungen zur Kostendeckung hinzugezogen werden können.
Koordinierung der Hilfe und der Pflegeleistungen
Nicht immer reichen die Leistungen der Pflegeversicherung für eine angemessene Pflege aus. Für den Fall, dass Sie die notwendige und angemessene Pflege nicht selbst aus Ihrem Einkommen und Vermögen finanzieren können, haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der Sozialhilfe.
Hier bin ich Ihnen auf Wunsch bei der Antragstellung und Bearbeitung der notwendigen Unterlagen behilflich.
Aufgrund meiner jahrelangen Tätigkeit als externe Honorarkraft für den MD und die Medicproof kann ich Ihnen auch bei möglichen Höherstufungsanträgen / Widerspruchsverfahren und / oder Begleitung beim MD Termin, auf Wunsch zur Seite stehen.
Auch Erstattungsanträge zu stellen und daran zu denken, die Leistungen der Pflegekasse ideal zu kombinieren, um sie über das Jahr verteilt möglichst gut einzusetzen ist mir ein persönliches Anliegen.
Betreuung auch in schwierigen Situationen
Ich stehe Ihnen bei Schwierigkeiten im Umgang mit Erkrankungen oder einer pflegebedürftigen Person, der eigenen veränderten Rolle im Familienverbund oder mit der eingesetzten Pflege-/Betreuungskraft hilfreich zur Seite.
Sorgfältige Vorauswahl der erfahrenen Pflege- und Betreuungskräfte
Ausgestattet mit Ihren individuellen Vorgaben erfolgt, durch meine Kooperationspartner und mich, eine sorgfältige Personalauswahl für die geeignete Betreuungskraft.
Klärung aller Angelegenheiten rund um die Anreise und Abreise
Ich kümmere mich mit meinen Kooperationspartnern um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Betreuerwechsel und Reisemodalitäten.
Hilfe bei der Abwicklung der Vertragsangelegenheiten
Nachdem Sie sich für eine Betreuungskraft entschieden haben, werden alle Vertragsformalitäten erledigt, und die Anreise wird organisiert.
Kontinuierliche Bewertung und Evaluation der häuslichen Pflege- und Versorgungssituation
Bei Pflegegeldempfängern kann ich den von den Pflegekassen geforderten, verpflichtenden Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI in mehreren Bundesländern persönlich als Hausbesuch durchführen und diesen für Sie kostenfrei mit den Pflegekassen direkt abrechnen.
Ihre Zufriedenheit und das Wohlbefinden Ihrer Angehörigen liegt mir am Herzen.
Die 24-Stunden-Betreuung wird nicht nur regional in Schleswig-Holstein angeboten, sondern eine deutschlandweite Beratung und Betreuung ist möglich.
Sprechen Sie mich an, ich helfe Ihnen bei der Leistungsabklärung.
Als engagierter Dienstleister erarbeite ich für Ihren individuellen Fall die günstigste Finanzierung.
Kontaktperson ist die versicherte Person
Name Kontaktperson (Pflegeperson)
Telefon Kontaktperson (Pflegeperson)
E-Mail Kontaktperson (Pflegeperson)
Name versicherte Person (Pflegebedürftiger)
Telefon versicherte Person (Pflegebedürftiger)
E-Mail versicherte Person (Pflegebedürftiger)
Straße und Hausnummer (Anschrift versicherte Person)
PLZ und Wohnort (Anschrift versicherte Person)
Geburtsdatum Versicherte/r
Bei welcher Kasse sind Sie versichert?
Versicherungsnummer